© Solothurner Zeitung / NMZ; 2001-09-26; Seite 14a
Kanton SO

lesen Sie dazu bitte auch den Kommentar unten auf dieser Seite

Antrag auf Auflösung

SYNODENVERBAND / Reformierte ziehen Konsequenzen

Der Verband der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn präsentierte die Konsequenzen nach der verworfenen Abstimmung zur Kantonalkirche: Er will sich aus juristischen Gründen per Ende März 2002 auflösen. Ein Gegenantrag der Bezirkssynode wurde abgelehnt.

Die Abstimmung vom 10. Juni dieses Jahres hinterlässt Spuren bei der reformierten Kirche im Kanton Solothurn. Der Wunsch nach einem kantonalen Kirchendach wurde an der Urne verworfen. Dem Kanton bleiben zwei reformierte Strukturen erhalten; die kantonale Kirche und die Bezirkssynode. Der Verband, der sich vor allem für eine Zusammenlegung einsetzte, zieht die Konsequenzen.

«Der Verband hat seine Funktion verloren und muss die kirchlichen Hauptaufgaben wieder der kantonalen Kirche zurückgeben», informierte Präsident Samuel Feldges. Dem Verband bleibe lediglich die Finanzierung, darunter auch die Abwicklung des Finanzausgleiches zu regeln. Der Synodalrat werde am 10. November an der Synode den Austritt beantragen. Somit fällt das Austrittsdatum auf Ende der Legislaturperiode von Ende März.

Rechtliche Aspekte entscheidend

Die rechtliche Situation habe zu diesem Schritt gedrängt, sagte Feldges. Der Verband könne Aufgaben nur im Auftrage des Synodalverbandes Bern Jura und der Kirche im Kanton Solothurn übernehmen. Nach der Abstimmung bleiben zwei getrennte Kirchengebiete, wobei die kantonale Kirche der Kantonsverfassung untergeordnet ist. Die Kirchgemeinden der Bezirkssynode bleiben weiterhin in Unterricht, Seelsorge und Kultusangelegenheiten dem Staatsvertrag sowie in den freiwillig gewählten Bereichen dem Synodalrat Bern-Jura unterstellt.

Lorenz Balmer von der Bezirkssynode formulierte einen Gegenantrag: «Verschiedene Arbeitsgruppen evaluieren Schnittstellen um die Repräsentation einer Gesamtkirche zu verstärken.» Die juristische Fragestellung wurde mit einer langsamen Ablösung von alter Verbandsform und -aufgabe abgetan. Mehr Zeit, mindestens bis Ende 2002, wurde für die Regelung beantragt. Der Antrag wurde von der Versammlung verworfen.

Gegenantrag abgelehnt

«Die Kirche im Kanton ist bereit, gesamtkantonale Aufgaben, die bisher der Verband inne hatte, zu begleiten und zu koordinieren. Die dazu benötigten Mittel sollen von allen partizipierenden Kirchgemeinden zur Verfügung gestellt werden, führte Synodalratspräsident Erich Huber aus. Er warb für eine geregelte Zusammenarbeit der beiden solothurnischen Kirchen, deren Inhalte vertraglich definiert sind und die Rahmenbedingungen festhalten. Dies mache den Weg frei für beide Partner, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln und Gemeinsames zu erhalten.

Dieser Meinung schloss sich der Präsident des Verbandsrates an: «Wir sind interessiert, dass Aufgaben, die bisher die Kirchgemeinden und die beiden Synoden wahrgenommen haben, auch durch neue Träger möglichst weitergeführt werden. Die Kirche soll weiterhin als zuverlässiger Partner gelten».

Das Budget erstreckt sich über das ganze Jahr. Bei einem Austritt der Kirche im Kanton aus dem Verband hat eine ausserordentliche Abgeordnetenversammlung über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Als Termin dafür wurde der 4. Dezember 2001 bestimmt. Der Verbandsrat wurde von der Versammlung beauftragt die nötigen Massnahmen zu treffen, damit eingegangene Verpflichtungen bis Ende 2002 korrekt erfüllt werden können. (cjg)

Kommentar der OKSO zum Artikel

Bedauerlicherweise enthält dieser Artikel verschiedene Fehler, die hier kurz richtiggestellt seien:

  1. Es trifft nicht zu, dass an der Delegiertenversammlung (DV) des Verbandes ein Antrag auf Auflösung gestellt wurde. Richtig ist, dass der Synodalrat der Kirche im Kanton (KiK, unterer Kantonsteil) an der Synode der KiK vom 10. November 2001 den Austritt aus dem Verband beantragen wird.
  2. Von Seiten der Bezirkssynode wurde entsprechend auch kein diesbezüglicher Gegenantrag gestellt. Vielmehr informierte Hannes Studer über den Stand der Arbeiten in der Bezirkssynode. Diese betreffen die künftige Zusammenarbeit zwischen der Kirche im Kanton und der Bezirkssynode für die gesamtkantonalen Aufgaben.
  3. Im Rahmen der Delegiertenversammlung des Verbandes wurde einzig über einen Antrag des Verbandsrates (Präsidium) abgestimmt, der die weitere Sicherstellung der Finanzen bis Ende 2002 beinhaltet. Dies für den Fall, dass die KiK per 31. März aus dem Verband austreten sollte (siehe oben). Die DV folgte mehrheitlich dem Antrag des Verbandsrates, während ein offener formulierter Gegenantrag von L. Baumer abgelehnt wurde.

Für die OKSO: Lorenz E. Baumer

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