© Solothurner Zeitung / NMZ; 2001-06-29; Seite 11b - Region SO

Der Ball geht an die Kirche zurück

Nach dem «Nein» der Stimmberechtigten zu einer evangelisch-reformierten Kantonalkirche liegt der Ball wieder bei den kirchlichen Behörden.

Die regierungsrätliche Arbeitsgruppe «Kirchendach» hat an ihrer Schlusssitzung die rechtlichen Schlüsse aus dem Abstimmungsergebnis vom 10. Juni gezogen. Sie hat festgestellt, dass es nun Sache der kirchlichen Behörden und nicht der Kantone Bern und Solothurn sei, über das weitere Vorgehen nach dem Nicht-Zustandekommen der Kantonalkirche zu entscheiden.

Für die Arbeitsgruppe ist klar, dass rechtlich der Status quo herrscht, als ob die Abstimmung über eine Kirchenverfassung einer evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Solothurn gar nie stattgefunden hätte. «Die neue Kirchenverfassung kann nicht in Kraft treten, und zwar auch nicht für einen Teil des solothurnischen Kantonsgebietes. Der Kirche im Kanton (unterer Kantonsteil) steht es allerdings frei, die vorliegende neue Verfassung für ihre Zwecke zu adaptieren.»

Übereinkunft bleibt gültig

Die geltende Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn muss gemäss der Arbeitsgruppe nicht geändert werden. «Damit wird der Auftrag an die Arbeitsgruppe, die Anpassung des Staatsvertrages an neu geschaffene Verhältnisse zu prüfen, gegenstandslos.» Den Reformierten im unteren Kantonsteil und im Schwarzbubenland sei es unbenommen, künftig mit der Aargauer oder Baselbieter Kantonalkirche enger zusammenzuarbeiten, erklärte auf Anfrage Helmuth Zipperlen, Leiter Abteilung Kirchenwesen. Der Kanton sei erst dann erneut tangiert, wenn es um einen Anschluss an eine andere Kantonalkirche gehen würde. «Und ein solcher steht nicht zur Diskussion.»

mgt/ums.

< zurück zur Übersicht >