© Solothurner Zeitung / NMZ;20.03.2002

Reformierte suchen ein neues Miteinander

Balsthal Verband der beiden Synoden des Kantons Solothurn wird auf Ende 2002 aufgelöst. Die beiden reformierten Synoden des Kantons Solothurn wollen trotz der gescheiterten Kantonalkirche in die Zukunft schauen. Diese Haltung kam an der Verbandsversammlung in Balsthal zum Ausdruck. Ende 2002 wird der 91-jährige Verband aufgelöst.


Veronika Sigrist

Alles hat seine Zeit; dies gilt auch für geschaffene Organisationen», bemerkte Verbandsratsmitglied Hans Stricker zu Beginn der Verbandsversammlung in Balsthal. 1911 wurde der Verband der Evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn gegründet. Nun wird er am 31. Dezember 2002 aufgelöst. Grund dafür ist die am 10. Juni 2001 vom Stimmvolk des oberen Kantonsteils verworfene Kantonalkirche und der damit verbundene Verbandsaustritt der Kirche im Kanton Solothurn.

Robert Fürst (Messen), neuer Präsident der Bezirkssynode, schaut der Zukunft positiv und optimistisch entgegen, wie er betonte. «Bern will uns mehr Autonomie zugestehen», so seine Erklärung. So sei es der Bezirkssynode Solothurn möglich, mit bilateralen Übereinkommen gewisse Aufgaben auch in nächster Zukunft gemeinsam zu lösen. Eines der Beispiele sei der Religionsunterricht an der Volksschule. Dort sei mit viel Erfolg ein kantonal verbindlicher Lehrplan eingesetzt worden; dies mit einem ökumenisch anerkannten Zusatz.

Wie geht es weiter?
Erich Huber, Synodalratspräsident der Kirche im Kanton Solothurn, vertrat die Optik aus dem unteren Kantonsteil und dem Schwarzbubenland. Die schmerzliche Niederlage sei überwunden, meinte er. «Aber wir wollen Gespräche aufnehmen und das Beste aus der Situation machen. Wir wollen in Zukunft Partner sein und eine gemeinsame Sprache sprechen.» Die Kirche im unteren Kantonsteil sehe ihre Priorität indes in der Nordwestschweiz. Mit den beiden Basel und mit Aargau sei deshalb eine Fraktionsgemeinschaft gebildet worden. «Unser Wunsch ist es aber, künftig mit der Bezirkssynode Solothurn einen starken Partner zu haben und nicht immer den Umweg über Bern machen zu müssen», sagte Huber.

Der Verband der beiden Synoden ist heute für den Finanzausgleich zwischen den Kirchgemeinden zuständig, vergibt Subventionen und ist Anlaufstelle für die verschiedensten Aufgaben. Gemäss der von der Versammlung genehmigten Jahresrechnung beträgt die Bilanzsumme per 31.Dezember letzten Jahres 2,6 Mio. Franken, das Eigenkapital 1,4 Millionen und der Reingewinn 2001 beläuft sich auf 129000 Franken. Die Verbandsaufgaben müssen nun neu geregelt und ausgehandelt werden. Wie die Rechtsnachfolge im Detail aussehen wird, ist Gegenstand bevorstehender Verhandlungen. Eine mögliche Form ist ein Zweckverband.

Am 31. März 2002 endet die laufende Wahlperiode für Verbandsrat und Kommissionen. Ende 2002 wird der Verband dann definitiv aufgelöst. Die nächste Wahlperiode beschränkt sich nur noch auf neun Monate. Max Misteli, Hans Fricker und Präsident Samuel Feldges demissionieren per Ende März 2002, alle anderen Mitglieder liessen sich von der Versammlung befristet bis Ende Jahr wiederwählen.

Gemeinsam Verbandsschiff geführt
Zehn Jahre lang war Samuel Feldges Präsident des Verbandes. Nun tritt er wegen der Amtszeitbeschränkung per Ende März 2002 zurück. Erich Huber würdigte seine Tätigkeit zum Wohle der Gemeinschaft. Samuel Feldges verabschiedete seinerseits alle anderen Ratsmitglieder: «Wir haben das Verbandsschiff gemeinsam ordentlich geführt», so Feldges in seinen Abschiedworten. Er verdankte die geleistete Arbeit von Ruedi Köhli (24 Jahre), Erich Huber (15 Jahre), Käthi Studer (8 Jahre), Oswald Löffel (8 Jahre), Sonja Ruchti (6 Jahre), Hans von Ah (5 Jahre), Hans Stricker (5 Jahre) und Max Misteli (3 Jahre). Erich Huber wird bis zur Auflösung des Verbandes das Präsidium übernehmen.

Im Namen der zuständigen Regierungsrätin Ruth Gisi überbrachte Dieter Altenburger, Leiter Abteilung Kirchenwesen, die Grüsse des Kantons Solothurn. Er betonte die Wichtigkeit einer zweckmässigen kantonalen Nachfolgeorganisation. Wichtig sei sie vor allem auch für den Finanzausgleich sowie den Staatsbeitrag von 8000 Franken, welcher nur unter diesen Voraussetzungen gewährt werden könne.

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