© Solothurner Zeitung / NMZ; 2001-05-25; Seite 14b - Kanton SO

Bezirkssynodale: «Sichere Werte nicht aufgeben»

Die Mehrheit der Bezirkssynodalen aus dem oberen Kantonsteil traf sich zu einem Gedankenaustausch über die kirchliche Abstimmung vom 10. Juni. Die Synodalen lehnen den Beitritt zu einer Solothurner reformierten Kantonalkirche ab, da ein solcher Schritt ihrer Meinung nach die Arbeit in den von ihnen vertretenen Kirchgemeinden stark erschweren wird.

Dieses informelle Treffen der Bezirkssynodalen aus Solothurn, Messen, Oberwil, Zuchwil und Biberist war anberaumt worden, nachdem die von ihnen verlangte ausserordentliche Sitzung erst auf den 19. Juni, also nach der Abstimmung, angesetzt wurde. Sie waren sich einig, dass die heutigen Strukturen gut funktioniert haben und sie sich beim Synodalverband Bern-Jura gut aufgehoben fühlen. Profitierten sie doch heute von einem gut ausgebauten Dienstleistungs- und Beratungsangebot, das regelmässig auf die Herausforderungen unserer Zeit reagieren könne und angepasst werde. Beim Beitritt zur neuen Solothurner Kantonalkirche kommt es ihrer Meinung nach in diesem zentralen Bereich überregionaler kirchlicher Arbeit zu einem massiven Leistungsabbau, der von den Kirchgemeinden zusätzlich bezahlt werden müsse. So sei beim Beitritt zur Kantonalkirche mittelfristig mit spürbaren Beitragserhöhungen - nicht: Steuererhöhungen - der Kirchgemeinden zu rechnen.

An Stelle eines Beitritts zur Kantonalkirche mit unabsehbaren Risiken streben die Bezirkssynodalen kantonale Regelungen nur dort an, wo sie wirklich nötig sind. Die Konsultativabstimmung zur Kantonalkirche fiel erwartungsgemäss einstimmig mit Nein aus. Gleichzeitig haben die Synodalen zum Ausdruck gebracht, dass sie bereit sind, die notwendigen Reformen des bisherigen Systems nach dem 10. Juni an die Hand zu nehmen. Sie wollen auch in Zukunft für eine offene Kirche mit einem leistungsfähigen und breiten Angebot im Kanton Solothurn einstehen.

mgt

Anm. des webmasters: In der Redaktion der SZ hat sich leider ein Druckfehler eingeschlichen: Im zweiten Abschnitt ist der Satzteil "- nicht: Steuererhöhungen -" zu streichen, denn dabei handelte es sich um eine Korrekturangabe des Verfassers.

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