© Solothurner Zeitung / NMZ; 2001-05-12; Seite 12a (Kanton SO)

Rückzug von Beschwerde gegen Abstimmungsbotschaft

Am 10. Juni stimmen die Reformierten über die Gründung einer Kantonalkirche ab. Zwei Mitglieder der Bezirkssynode haben beim Regierungsrat eine Beschwerde zur Abstimmungsbotschaft eingereicht und wieder zurückgezogen.

Das Projekt Kantonalkirche ist in den letzten Wochen vor allem im oberen Kantonsteil zunehmend kritisiert worden. Die von der Arbeitsgruppe «Offene Kircheninformation Solothurn - OKSO» geäusserten Vorbehalte betreffen den geplanten Einsatz der knappen Finanzen und damit die Leistungsfähigkeit der geplanten Kantonalkirche. Nun ist auch aus den Reihen der Mitglieder der Bezirkssynode Widerspruch laut geworden, wie OKSO mitteilt.

Der Konflikt habe sich an der Haltung des Präsidenten der Bezirkssynode Max Misteli, einem Verfechter der neuen Kantonalkirche, entzündet. Die Mehrheit der Bezirkssynodalen sei aber gegen das Projekt. Durch formaljuristisches Taktieren und Verzögern, habe es Max Misteli erreicht, so OKSO, eine demokratisch legitimierte Stellungnahme der Bezirkssynode zur Abstimmungsvorlage zu verhindern.

Vor kurzem sind die Bezirkssynodalen mit ihrem Protest gegen dieses Verhalten des Präsidenten an die Öffentlichkeit gegangen. Die beim Regierungsrat Solothurn und dem Synodalrat Bern eingereichte Beschwerde zweier Bezirkssynodaler wurde nach einem längeren Gespräch mit Konrad Schwaller, Staatsschreiber und dessen Stellvertreterin, Yolanda Studer, wieder zurückgezogen.

Formale Mängel

Anlass für den Rückzug war, dass der Beschwerdegrund aus formalen Gründen nicht ausreichend war. Bemängelt wurde die in der Botschaft enthaltene Formulierung, dass «eine Mehrheit der Bezirkssynode Solothurn» die Meinung vertrete, dass «die Solidarität mit allen Reformierten im Kanton Solothurn die wesentliche Grundlage zur Schaffung der Kantonalkirche darstellt, ohne die guten Beziehungen zur Reformierten Berner Kirche in Frage zu stellen». Das, so die Beschwerdeschrift, erwecke bei den Stimmberechtigten den irreführenden Eindruck, dass die Bezirkssynode als Ganzes die Vorlage zur Kantonalkirche unterstütze.

Die beiden Bezirkssynodalen bedauern in der Beschwerde ausdrücklich, dass es im Vorfeld einer kirchlichen Abstimmung zu derartigen Auseinandersetzungen kommen konnte. Sie fühlen sich aber legitimiert, weil die Bezirkssynode direkt betroffen ist.

mgt, uby

Erschienen in S Z am 12-Mai-2001

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