Reformierte Nachrichten
9. Mai 2001

Maulkorb für Bezirkssynodale?

Die Meinungsbildung um die Frage der Solothurner Kantonalkirche werde massiv behindert, haben Bezirkssynodale in einer Presseerklärung vom 9. Mai erklärt.

RNA/comm.

Die Bezirkssynode Solothurn sei vom Ausgang der Abstimmung direkt betroffen. Sie würde bei einem allfälligen Übertritt vom Synodalverband Bern-Jura zur Solothurner Kantonalkirche aufge-löst, so die Bezirkssynodalen.

Der Präsident der Bezirkssynode Max Misteli sei ein engagierter Verfechter der Kantonalkirche, seine Ansicht innerhalb der Bezirkssynode aber umstritten: Eine Mehrheit der Bezirkssynodalen lehne die neue Kantonalkirche aus Sorge um deren Finanzierbarkeit und wegen des drohenden Abbaus von Leistungen ab.

Im März verlangten vier Kirchgemeindepräsidenten aus dem oberen Kantonsteil die Einberufung einer ausserordentlichen Bezirkssynode zum Thema Kantonalkirche. Der Antrag wurde vom Präsidenten abgelehnt, da «die Einberufung beziehungsweise die Antragsstellung dazu durch Kirchgemeindepräsidenten im Reglement nicht vorgesehen» sei und die Bezirkssynode nur Beschlüsse über Anträge des Vorstandes fassen könne.

Misteli betonte gegenüber der RNA, er habe das Problem beim zuständigen Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit abgeklärt sowie eine unabhängige Juristin kontaktiert. «Hingegen wurde bei der Vorbereitung der Volksabtimmung verlangt, dass alle Kirchgemeinden vor der Urnenabstimmung sachliche Orientierungsversammlungen durchzuführen haben.» Dies sei geschehen.

In der Folge reichten zehn der 18 Bezirkssynodalen beim Präsidenten das Begehren um eine ausserordentliche Bezirkssynode ein, um die Vorlage und das «Wie weiter» nach dem 10. Juni offen zu diskutieren. Ein Schreiben des Berner Synodalrats, der zuständigen kirchlichen Oberaufsicht für den oberen Kantonsteil, habe Misteli empfohlen, mit Rücksicht auf die demokratische Meinungsbildung auf das Begehren einzutreten.

Beide Schreiben seien ohne Erfolg und während mehrerer Wochen unbeantwortet geblieben. Als Folge davon könne die nächste Versammlung der Bezirkssynode erst nach der Abstimmung am 19. Juni stattfinden, so die Erklärung.

Die Absicht des Präsidenten sei offensichtlich, eine ablehnende Stellungnahme der Bezirkssynode zur Kantonalkirche um jeden Preis zu verhindern, heisst es in der Presseerklärung. Angesichts der grossen Bedeutung, welche die Vorlage für die Zukunft der Reformierten im Kanton Solothurn habe, werfe dies auf das demokratische Verständnis einzelner Befürworter der Kantonalkirche ein schiefes Licht.

Den Antrag auf die Durchführung einer Sondersynode haben folgende Bezirksynodale unterzeichnet: Lorenz Baumer (Solothurn), Werner Bleuer (Biezwil), Gunnar Paulsson (Zuchwil), Rudolf Pfister (Solothurn), Ernst Rüegg (Derendingen), Daniel Schifferle (Solothurn), Hannes Studer (Lohn-Ammansegg), Peter Thomet (Messen), Evelyne Thomet (Messen), Vreni Zürcher (Kriegstetten).

Die reformierten Kirchgemeinden im Kanton Solothurn sind heute in zwei Organisationen aufgeteilt: Die 14 Kirchgemeinden im unteren Kantonsteil bilden mit rund 35'000 Mitgliedern die «Evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Solothurn». Die 45 000 Reformierten aus den 8 Kirchgemeinden im oberen Teil des Kantons sind in der «Bezirkssynode Solothurn» zusam-mengeschlossen und gehören dem Synodalverband der Reformierten Kirchen Bern-Jura an.

< zurück zur Übersicht >