Sommersynode der Reformierten Kirchen Bern-Jura vom 28.-30. Mai 2001
TRAKTANDUM 14

KIRCHENDACH SOLOTHURN; ORIENTIERUNG

I. Ereignisse seit der letzten Synode (Versuch einer Zusammenfassung)

Die letzte Orientierung zu diesem Thema erstattete der Synodalrat im Rahmen der Wintersynode vom 6. Dezember 2000 (vgl. Protokoll S. 89-91). Am gleichen Tag war auch Frau Landammann Ruth Gisi in der Synode zu Gast; sie hielt ein Referat, das im Protokoll auf S. 107-109 wiedergegeben ist. Zu erwähnen ist zudem die Resolu-tion der Synode an die Kirchenmitglieder von Aetingen-Mühledorf, Derendingen, Grenchen-Bettlach, Lüsslingen, Messen, Oberwil, Biberist-Gerlafingen und Solothurn (Protokoll S. 94-96).

Das Datum der Abstimmung wurde definitiv festgelegt: es ist der 10. Juni 2001 (also bereits 14 Tage nach unserer Synode). Die Regierungen von Solothurn und Bern haben die Abstimmungsverordnung gemeinsam erlassen.
Die Abstimmungsbotschaft wurde (auch unter bernischer Mitwirkung) erstellt, von der kantonalsolothurnischen Arbeitsgruppe Kirchendach gutgeheissen und vom Verband Solothur-nischer Synoden verabschiedet.
Viel zu reden gab dabei die Frage, ob der Beitrag des gegnerischen Komitees (Offene Kircheninformation Solothurn, OKSO) in der Art aufgenommen wer-den kann, wie er verfasst war.
Das gegnerische Komitee OKSO hat sich formiert und ist aktiv geworden (u.a. eigene Homepage im Internet). Auch ein befürwortendes Komitee formierte sich sodann.
Im April und Mai sind in sämtlichen Kirchgemeinden und in der Region Buchegg-berg Orientierungsveranstaltungen durchgeführt worden. Vertreten waren Beteiligte/Interessierte aus beiden Lagern. Vom Berner Synodalrat war regelmässig A. Zeller vertreten.
Die Presse hat sich für den Kirchengründungsprozess interes-siert. Es sind di-verse Interviews geführt worden, u.a. im „Saemann„.
Das Abstimmungsbüchlein enthielt die Aussage, dass die Mehrheit der Bezirks-synode für die Bildung einer Kantonalkirche eingestellt ist. Dies führte zu einer Stimmrechtsbeschwerde, die jedoch wieder zurückgezogen wurde.
Die Delegierten der Bezirkssynode Solothurn strebten eine ausserordentliche Bezirkssynode an, die jedoch vom Bezirkspräsidenten vor dem 10. Juni 2001 nicht gewährt wurde.
und vieles mehr


II. Abstimmungsprozedere

Das Abstimmungsprozedere sieht wie folgt aus:

Die neue Kirche kommt zustande, wenn die Mehrheit der Stimmenden des unteren Kantonsteils und die Mehrheit der Stimmenden des oberen Kantonsteils (Bezirkssy-node Solothurn) dem Beitritt zur neuen Kantonalkirche und damit der neuen Kirchen-verfassung zustimmt. Zusätzlich haben alle Kirchgemeinden des oberen Kantonsteils ein Wahlrecht; es entscheidet die Mehrheit der Stimmenden in der Kirchgemeinde, welcher Weg der Kirchgemeinde eingeschlagen wird.


III. Einzelne Feststellungen

Die Botschaft an die Stimmberechtigten wurde vom Verband Solothurnischer Syno-den entworfen. Sie wurde dem Bernischen Synodalrat zugestellt, der seine Korrek-turvorschläge eingebracht hat. Die Kor-rekturanträge des Synodalrates sind in die Botschaft eingeflossen.

Im April und Mai 2001 haben in vier solothurnischen Kirchgemeinden und in der Re-gion Bucheggberg Orientie-rungsveranstaltungen stattgefunden. Sie waren kontra-diktorisch besetzt, das heisst nebst den Vertretern des Projekts „Kirchendach„ stan-den auch Gegner des Projekts auf dem Podium. Bei sämtlichen Veranstaltungen war SR A. Zeller anwesend. Es galt dabei auch Anwürfe an die Berner Kirche aufzufan-gen und abzuwehren.

Der BE Synodalrat musste mit einem Schreiben an sämtliche Kirchgemeinden des obe-ren Kantonsteils und an die Pfarrer und kirchlichen Mitarbeiter Falschmeldun-gen und Verdrehungen richtigstellen. Von Befürwortern der Kantonalkirche wur-den u.a. die folgenden Vorstellungen brieflich verbreitet: „Es ist ... anzu-nehmen, dass eine solche von der Berner Kirche isolierte Kirchgemeinde bald den Anschluss an die Kantonalkirche Solothurn suchen müsste, erlitte sie doch in dieser Abseitspo-sition einige Nachteile – auch finanzieller Art.„

Auch Ideen des BE Synodalrates, die theologische Dimension einer Kirchengrün-dung stärker zu beachten, wurde von Seiten der Initianten abgewiesen. Das Gegen-argu-ment, das in der Presse mitgeteilt wurde lautete: Es sei nicht über eine Glau-bens-frage zu entscheiden.

Zuletzt wurde noch das Argument vorgebracht, der Berner Synodalrat hätte vor 10 Jahren einem Solothurner Anliegen die kalte Schulter gezeigt. Ca. vor 10 Jahren wurde an den Synodalrat die Idee des inzwischen leider verstorbenen Solothuner Synodalratspräsident Kohler herangetragen, dass sich sämtliche Solothurner Kirch-gemeinden, also auch des unteren Kantonsteils, mit der Berner Kirche zusammen-schliessen sollen. Das Anliegen blieb stecken, nicht weil der Berner Synodalrat die-ses Anliegen nicht prüfen wollte, sondern weil nachher kein konkreter Antrag folgte und die Sache somit bald wieder versandte.


IV. Ausblick

Bereits richtet sich der Blick auf die Zeit nach dem 10. Juni 2001 und es stellt sich die Frage, wie es dann weitergehen soll. Zwecks Festlegung eines fairen und objekti-ven Proze-dere und guter Information hat am 5. April 2001 in Bern eine Bespre-chung stattgefunden, an dem sich nebst den Mitgliedern der Solo-thurn-Dele-gation des BE Synodalrates auch Vertreter des Projekts „Kirchendach„ beteiligten. Leider konnten diese Gespräche nachher nicht mehr weitergeführt werden.

Über die weiteren Ereignisse, wie sie sich nach der Verabschiedung dieser Synode-botschaft zugetragen haben, wird an der Synodesession mündlich orientiert.

Nach dem Feststehen des Ergebnisses vom 10. Juni 2001 wird der Synodalrat eine Lagebeurteilung vornehmen.

Bern, 23. Mai 2001 Der Synodalrat

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