Zur Abstimmung über die Schaffung einer Reformierten Kantonalkirche im Kanton Solothurn

Allen reformierten Stimmberechtigen im Kanton Solothurn sind am 10. Juni an die Urnen gerufen, um über die von der Verfassungssynode am 17. Februar 2001 verabschiedeten „Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Solothurn„ zu urteilen. Mit der Zustimmung zur Kirchenverfassung ist der Beitritt zur neuen Kantonalkirche verknüpft.

Bisherige Struktur
Aus historischen Gründen gehören die acht Kirchgemeinden des oberen Kantonsteils (Amteien Solothurn-Lebern und Bucheggberg-Wasseramt) zum Synodalverband Bern-Jura. Sie bilden die Bezirkssynode Solothurn mit etwa 45'000 Reformierten. Im Bucheggberg besass Bern die Hohe Gerichtsbarkeit und bestimmte die Konfession. Nach der Schlacht bei Kappel kehrten im übrigen Kantonsteil Dörfer, die den neuen Glauben angenommen hatten, zum Katholizismus zurück. Die wenigen Reformierten um Solothurn wurden vom Bucheggberg aus betreut.
Die vierzehn Kirchgemeinden des unteren Kantonsteils und des Schwarzbubenlandes (Amteien Thal-Gäu, Olten-Gösgen und Dorneck-Thierstein) bilden die Evangelisch-Reformierte Kirche im Kanton Solothurn mit eigener Synode und Synodalrat und etwa 36'000 Reformierten. Ihre Wurzeln liegen um den Eisenbahnknotenpunkt Olten mit Beziehungen zur Basler Kirche.
Die beiden in innerkirchlichen Fragen unabhängigen Gebiete haben sich im öffentlich-rechtlichen "Verband der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn" zusammengeschlossen. Der Verband pflegt die ausserkirchlichen Kontakte zum Staat und den Schwesterkirchen.

Zweiter Anlauf zur Schaffung einer Kantonalkirche
1984 wurde die Bildung einer Kantonalkirche im oberen Kantonsteil deutlich abgelehnt. Seither hat der Verband immer mehr Aufgaben übernommen. 1996 lagen drei Vorschläge auf dem Tisch: Anschluss aller an den Synodalverband Bern-Jura, Bildung eines Kirchendachs mit drei autonomen Regionen (Solothurn, Dornach, Olten) oder die Schaffung einer Kantonalkirche durch die Ausarbeitung einer Kirchenverfassung.
Die Kantonalkirche kommt zustande, wenn eine Mehrheit in beiden Teilen des Kantons der Kirchenverfassung zustimmt, dabei lautet die Abstimmungsfrage: „Wollt Ihr der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Solothurn beitreten, indem Ihr der Kirchenverfassung zustimmt?" Im oberen Teil entscheiden die Kirchgemeinden einzeln über einen Beitritt zur Kantonalkirche oder den Verbleib beim Synodalverband.

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