Medienmitteilung

Von kalter Schulter keine Spur

Die Berner Kirche zum Abstimmungskampf um eine Solothurner Kantonalkirche

Es trifft nicht zu, dass die reformierte Berner Kirche vor zehn Jahren den zur Solothurner Kirche gehörenden Kirchgemeinden die kalte Schulter gezeigt und so die erneuten Bestrebungen nach einer eigenen Kantonalkirche ausgelöst hat. Fünf Wochen vor der Abstimmung über die Schaffung einer Solothurner Kantonalkirche sieht sich der Synodalrat der Reformierten Kirche des Kantons Bern zu dieser Richtigstellung veranlasst. Er gibt gleichzeitig seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Diskussionen der nächsten Woche von Sachlichkeit geprägt sind und die demokratischen Regeln eingehalten werden.

Der Synodalrat (die Kirchenleitung) der Reformierten Kirche des Kantons Bern ist sich im Klaren, dass man auch in einem "kirchlichen Abstimmungskampf" nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen darf. Wenn jedoch in Diskussionen behauptet wird, die reformierte Berner Kirche habe mit ihrem Verhalten die gegenwärtigen Bemühungen für eine eigene Kantonalkirche erst richtig ausgelöst, darf dies nicht unwidersprochen bleiben.

Richtig ist, dass vor 10 Jahren von Seiten des Synodalrates der Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Solothurn die Frage gestellt wurde, wie sich die Berner Kirche verhalten würde, wenn die Kirchgemeinden des unteren Kantonsteils Solothurn auch eine Lösung mit Bern suchen wollten.

Die bernische Reaktion war damals zwar bedächtig, aber durchaus nicht ablehnend. Man stellte sich in Bern auf den Standpunkt, die Idee sei prüfenswert, doch müsste die Initiative von der Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Solothurn ausgehen. Am besten wäre wohl, so wurde argumentiert, die sehr wichtige und grundsätzliche Frage in die Solothurner Synode zu tragen. Würde sich diese hinter die Idee stellen, könnte die Diskussion um eine solche Lösung auf einer tragfähigen Basis aufgenommen werden. Von Solothurner Seite wurde damals ein entsprechendes Vorgehen in Erwägung gezogen, ohne dass jedoch später konkrete Schritte unternommen wurden.

Aus der aufgeschlossenen, aber jede Einmischung ausschliessenden Haltung eine Ablehnung des "Solothurner Vorstosses" zu konstruieren verdreht die Tatsachen. Wie es auch eine Verdrehung der Tatsachen ist, wenn ein Anfang Januar 1997 vom Berner Synodalrat geschriebener Brief als Votum für eine Solothurner Kantonalkirche oder für ein Kirchendach ausgelegt wird. Nach einer Intervention aus Solothurn bekräftigte der Synodalrat der Reformierten Kirche des Kantons Bern lediglich seine frühere Meinung und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sich "die beiden Seiten" nicht weiter auseinanderleben würden.

Für Demokratie und Fairness
Der Synodalrat der Reformierten Kirche des Kantons Bern, zu der auch die Kirchgemeinden des oberen Kantonsteils Solothurn gehören, hat im Vorfeld der Abstimmung vom 10. Juni wiederholt bekräftigt, dass er sich nicht in den Abstimmungskampf einmischen will und dass es für ihn eine Selbstverständlichkeit ist, jedes demokratisch zustande gekommene Ergebnis zu akzeptieren. Er betonte aber auch immer wieder, dass ihm eine demokratische und faire Auseinandersetzung ein grosses Anliegen ist. Aus dieser Haltung heraus könnte er es nicht verstehen, wenn es der Bezirkssynode Solothurn, die aus den acht zur Berner Kirche gehörenden Kirchgemeinden besteht, verwehrt würde, sich im Abstimmungskampf zur Frage der Schaffung einer Solothurner Kantonalkirche zu äussern und der Öffentlichkeit ihre Haltung deutlich zu machen.

Der Synodalrat der Reformierten Kirche des Kantons Bern hofft, dass die Diskussionen der kommenden Woche durch Fairness geprägt werden und dass sich diese nicht nur mit Struktur- und Finanzfragen, sondern auch mit den Grundsatzfragen und Grundanliegen der reformierten Kirche und des Glaubens befassen werden.

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